Rundum versichert

Offizielle Versicherungspartnerin.

Jederzeit sicher unterwegs dank unserer starken Partnerschaft mit der Helvetia Versicherungen

Das wichtigste in Kürze
  • Alle Motorräder auf RIBE sind während der Mietdauer Vollkaskoversichert.
  • Die 24/7 Assistance & der Pannendienst während einer allfälligen Reparatur sind bei jeder Vermietung / Miete inkludiert.
  • Eine allfällige bestehende Motorrad Versicherung des Vermieters wird bei einem Schadensfall nicht belastet
  • Der Selbstbehalt bei einem Kasko-Schaden kann während des Buchungsprozesses gegen Aufpreis reduziert werden.
  • Im seltenen Fall eines Schadens läuft die Schadensabwicklung zwischen RIBE und Helvetia. Die Eintreibung des Selbstbehaltes übernimmt RIBE. Der Vermieter kann sich somit jederzeit entspannt zurücklehnen.
  • Motorrad Lernfahrer sind in der Schweiz versichert.
  • Hier von Spezialkonditionen profitieren (nur für Schweizer Kunden)

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Schweiz

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AKB) Deutschland

Häufig gestellte Fragen

Wie ist mein Motorrad versichert?

Schweiz:
Währen der Mietdauer ist das Motorrad europaweit (mit ausnahmen weniger Ländern) Vollkasko versichert.

Deutschland:
Währen der Mietdauer ist das Motorrad europaweit (mit ausnahmen weniger Ländern) gegen Haftpflicht- als auch Kaskoschäden (Teil- und Vollkasko) versichert.

Ist mein Motorrad auch im Ausland versichert?

Die Versicherung gilt in der Schweiz, im Fürstentum Liechtenstein, in den Staaten Europas, sowie in den aussereuropäischen Mittelmeerrandstaaten und auf den Mittelmeerinselstaaten. Keine Geltung hat die Versicherung in der Russischen Föderation, Weissrussland, Georgien, Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan und im Iran. Auf dem Gebiet des Kosovos gilt die Versicherung nicht für die Haftpflicht.

Wie hoch ist der Selbstbehalt bei einem Schaden?

Schweiz:
Im Falle von Kaskoschäden, die durch Kollisionsereignisse des Mieters verursacht wurden, beträgt der Selbstbehalt 1000.- Bei Teilkaskoschäden entfällt der Selbstbehalt. Während des Buchungsprozesses besteht die Möglichkeit, den Selbstbehalt gegen Aufpreis zu reduzieren.

Deutschland:
Im Falle eines Haftpflichtschadens wird kein Selbstbehalt erhoben. Im Falle von Kaskoschäden, die durch Kollisionsereignisse des Mieters verursacht wurden, beträgt der Selbstbehalt 1000.- Bei Teilkaskoschäden entfällt der Selbstbehalt.  Während des Buchungsprozesses besteht die Möglichkeit, den Selbstbehalt gegen Aufpreis zu reduzieren.

Wie ist mein Motorrad bei Haftpflichtschäden versichert?

Schweiz:
Die Helvetia deckt im Falle eines Haftpflichtschadens sowohl den Selbstbehalt als auch den Bonusverlust ab, sodass für den Vermieter kein finanzieller Schaden entsteht. Die Haftung des Fahrzeugs kann leider gesetzlich nicht verändert werden. Die Regelung des eigentlichen Haftpflichtschadens obliegt dem Versicherer des Motorrads.

Deutschland:
Ja, das Motorrad ist während der Mietdauer gegen Haftpflichtschäden versichert. Diese Haftpflichtversicherung geht der Haftpflichtversicherung des Vermieters vor.

Was tun bei einem Schaden?

Während einer Vermietung eines Motorrads füllen Vermieter und Mieter gemeinsam ein Übernahme- und Rückgabeprotokoll aus. Sollte während der Mietzeit ein Schaden am Motorrad auftreten, dokumentiert der Vermieter diesen auf dem Rücknahmeprotokoll und fertigt qualitative Fotos an. Anschliessend informiert der Vermieter uns per Telefon oder E-Mail darüber und wir kümmern uns gemeinsam mit unserem Versicherungspartner um die Abwicklung des Schadens. Der Schaden wird nicht bei der Versicherung des Vermieters angemeldet, sondern bei RIBE Moto AG.

Was tun wenn das Motorrad nicht mehr zurück kommt?

Im Falle einer erheblichen Verzögerung bei der Rückgabe des gemieteten Motorrads muss der Vermieter uns umgehend telefonisch benachrichtigen. Wir werden dann den Mieter unverzüglich kontaktieren und gegebenenfalls die Polizei einschalten.  Tel. RIBE Moto AG: +41 78 202 27 64

Ich habe eine Panne, was muss ich nun tun?

Schweiz:
Als Mieter hast du eine 24/7 Pannenassistance, die dir hilft. Kontaktiere folgende Telefonnr.: +41 58 280 30 00 und gib folgende Policen Nr. an: 7.285.914
Melde dich bei uns via Telefon, Whatsapp oder Email.

Deutschland:
Als Mieter hast du eine 24/7 Pannenassistance, die dir hilft.  Kontaktiere folgende Telefonnr.: +41 58 280 30 00 und gib folgende Policen Nr. an: 4.001.478.255
Melde dich bei uns via Telefon, Whatsapp oder Email.

Ist das Motorrad gegen Diebstahl, Unterschlagung oder Veruntreuung versichert?

Ja, das Motorrad ist gegen Diebstahl versichert, jedoch können wir die Versicherung von Veruntreuung nicht abdecken. Im Übernahme- sowie Rückgabeprotokoll wird jedoch ein aktuelles Foto des Führerscheins des Mieters hochgeladen, um alle relevanten Informationen zur Person des Mieters zur Hand zu haben, die wir für weitere Schritte benötigen.

Sind verdeckte Mängel versichert?

Verdeckte Mängel kommen äusserst selten vor, sind grundsätzlich schwer nachzuweisen und können daher nicht versichert werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass der Vermieter sicherstellt, dass das Motorrad regelmässig gewartet wird, um jederzeit einen betriebssicheren Zustand zu gewährleisten.

Sind bei Kaskoschäden auch Umbauten am Motorrad mitversichert?

Sofern die Umbauten im angegeben Fahrzeugwert erhalten sind, sind sie Teil der Versicherung.

Wer haftet bei technischen Mängel am Motorrad?

Für technische Mängel haften sowohl Mieter als auch Vermieter. Der Vermieter ist verantwortlich dafür, dass das Motorrad in einem strassentauglichen Zustand übergeben wird. Eventuelle Änderungen am Motorrad (zum Beispiel der Austausch des Auspuffs) müssen dokumentiert und dem Mieter griffbereit zur Verfügung gestellt werden. Auch der Mieter hat die Pflicht, vor dem Losfahren zu überprüfen, ob das Motorrad strassentauglich ist. Eine Überprüfung der Reifen ist Pflicht sowie eine grundlegende Kontrolle des Motorrades.

Wann muss ich den Selbstbehalt zahlen?

Der Selbstbehalt wird  im Schadenfall fällig, wenn er während der Mietdauer passiert. Z.B. der Mieter lässt das Motorrad fallen oder verursacht einen Selbstunfall etc.

Was wird bei einem Totalschaden ausbezahlt?

Im Falle eines Totalschadens wird dir der Zeitwert des Motorrads vergütet gemässAVB / AKB der Helvetia

Wird ein Wertgutachten eines älteren Motorrads bei der Berechnung des Zeitwerts mit einbezogen?

Im Schadenfall trifft der Fahrzeugexperte grundsätzlich die Entscheidung über die Entschädigung. Obwohl Wertgutachten unterstützend wirken können, dürfen sie nicht als verbindliche Entschädigungsgrundlage herangezogen werden.

Fragen?
Wir helfen Dir gerne weiter.
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