Schweiz:
Währen der Mietdauer ist das Motorrad europaweit (mit ausnahmen weniger Ländern) Vollkasko versichert.
Deutschland:
Währen der Mietdauer ist das Motorrad europaweit (mit ausnahmen weniger Ländern) gegen Haftpflicht- als auch Kaskoschäden (Teil- und Vollkasko) versichert.
Die Versicherung gilt in der Schweiz, im Fürstentum Liechtenstein, in den Staaten Europas, sowie in den aussereuropäischen Mittelmeerrandstaaten und auf den Mittelmeerinselstaaten. Keine Geltung hat die Versicherung in der Russischen Föderation, Weissrussland, Georgien, Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan und im Iran. Auf dem Gebiet des Kosovos gilt die Versicherung nicht für die Haftpflicht.
Schweiz:
Im Falle von Kaskoschäden, die durch Kollisionsereignisse des Mieters verursacht wurden, beträgt der Selbstbehalt 1000.- Bei Teilkaskoschäden entfällt der Selbstbehalt. Während des Buchungsprozesses besteht die Möglichkeit, den Selbstbehalt gegen Aufpreis zu reduzieren.
Deutschland:
Im Falle eines Haftpflichtschadens wird kein Selbstbehalt erhoben. Im Falle von Kaskoschäden, die durch Kollisionsereignisse des Mieters verursacht wurden, beträgt der Selbstbehalt 1000.- Bei Teilkaskoschäden entfällt der Selbstbehalt. Während des Buchungsprozesses besteht die Möglichkeit, den Selbstbehalt gegen Aufpreis zu reduzieren.
Schweiz:
Die Helvetia deckt im Falle eines Haftpflichtschadens sowohl den Selbstbehalt als auch den Bonusverlust ab, sodass für den Vermieter kein finanzieller Schaden entsteht. Die Haftung des Fahrzeugs kann leider gesetzlich nicht verändert werden. Die Regelung des eigentlichen Haftpflichtschadens obliegt dem Versicherer des Motorrads.
Deutschland:
Ja, das Motorrad ist während der Mietdauer gegen Haftpflichtschäden versichert. Diese Haftpflichtversicherung geht der Haftpflichtversicherung des Vermieters vor.
Während einer Vermietung eines Motorrads füllen Vermieter und Mieter gemeinsam ein Übernahme- und Rückgabeprotokoll aus. Sollte während der Mietzeit ein Schaden am Motorrad auftreten, dokumentiert der Vermieter diesen auf dem Rücknahmeprotokoll und fertigt qualitative Fotos an. Anschliessend informiert der Vermieter uns per Telefon oder E-Mail darüber und wir kümmern uns gemeinsam mit unserem Versicherungspartner um die Abwicklung des Schadens. Der Schaden wird nicht bei der Versicherung des Vermieters angemeldet, sondern bei RIBE Moto AG.
Im Falle einer erheblichen Verzögerung bei der Rückgabe des gemieteten Motorrads muss der Vermieter uns umgehend telefonisch benachrichtigen. Wir werden dann den Mieter unverzüglich kontaktieren und gegebenenfalls die Polizei einschalten. Tel. RIBE Moto AG: +41 78 202 27 64
Schweiz:
Als Mieter hast du eine 24/7 Pannenassistance, die dir hilft. Kontaktiere folgende Telefonnr.: +41 58 280 30 00 und gib folgende Policen Nr. an: 7.285.914
Melde dich bei uns via Telefon, Whatsapp oder Email.
Deutschland:
Als Mieter hast du eine 24/7 Pannenassistance, die dir hilft. Kontaktiere folgende Telefonnr.: +41 58 280 30 00 und gib folgende Policen Nr. an: 4.001.478.255
Melde dich bei uns via Telefon, Whatsapp oder Email.
Ja, das Motorrad ist gegen Diebstahl versichert, jedoch können wir die Versicherung von Veruntreuung nicht abdecken. Im Übernahme- sowie Rückgabeprotokoll wird jedoch ein aktuelles Foto des Führerscheins des Mieters hochgeladen, um alle relevanten Informationen zur Person des Mieters zur Hand zu haben, die wir für weitere Schritte benötigen.
Verdeckte Mängel kommen äusserst selten vor, sind grundsätzlich schwer nachzuweisen und können daher nicht versichert werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass der Vermieter sicherstellt, dass das Motorrad regelmässig gewartet wird, um jederzeit einen betriebssicheren Zustand zu gewährleisten.
Sofern die Umbauten im angegeben Fahrzeugwert erhalten sind, sind sie Teil der Versicherung.
Für technische Mängel haften sowohl Mieter als auch Vermieter. Der Vermieter ist verantwortlich dafür, dass das Motorrad in einem strassentauglichen Zustand übergeben wird. Eventuelle Änderungen am Motorrad (zum Beispiel der Austausch des Auspuffs) müssen dokumentiert und dem Mieter griffbereit zur Verfügung gestellt werden. Auch der Mieter hat die Pflicht, vor dem Losfahren zu überprüfen, ob das Motorrad strassentauglich ist. Eine Überprüfung der Reifen ist Pflicht sowie eine grundlegende Kontrolle des Motorrades.
Der Selbstbehalt wird im Schadenfall fällig, wenn er während der Mietdauer passiert. Z.B. der Mieter lässt das Motorrad fallen oder verursacht einen Selbstunfall etc.
Im Falle eines Totalschadens wird dir der Zeitwert des Motorrads vergütet gemässAVB / AKB der Helvetia
Im Schadenfall trifft der Fahrzeugexperte grundsätzlich die Entscheidung über die Entschädigung. Obwohl Wertgutachten unterstützend wirken können, dürfen sie nicht als verbindliche Entschädigungsgrundlage herangezogen werden.